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18. März 2010
 

WISO

 
montags, 19.25 Uhr

Gasanbieter wechseln

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Gaswerk

WISO

"Maximal acht Wochen darf der Gasanbieterwechsel dauern"

Mit einem Wechsel bares Geld sparen

Die Kosten für Energie sorgen in vielen Haushaltskassen für ein immer größer werdendes Loch. Besonders die Gaspreise haben in den vergangenen Jahren vor allem eine Richtung gekannt: nach oben. Für Gaskunden besteht bereits seit 2006 die Möglichkeit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Was man dabei beachten muss, verrät Energieexperte Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Interview.

 
 
 
 

ZDFonline: Wie viel Geld im Jahr kann man sparen, wenn man den Gasversorger wechselt?

 

Hans Weinreuter: Eine aktuelle Stichprobe mit Hilfe eines Internetpreisrechners für die 16 Landeshauptstädte ergibt bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einer Kesselleistung von 20 kW folgendes Bild: Die Einsparungen gegenüber dem Angebot des örtlichen Versorgers liegen zwischen 120 und 260 Euro im Jahr.

 

ZDFonline: Wie erfahre ich, welche Kesselleistung bei mir vorhanden ist?

 

Weinreuter: Entweder geht dies aus der letzten Abrechnung des örtlichen Versorgers hervor, da viele Grundversorger den verbrauchsunabhängigen Grundpreis von der Kesselleistung abhängig machen. Oder man liest die Kesselleistung (Nennleistung) auf dem Typenschild oder in den technischen Datenblättern des Heizkessels ab.

 

ZDFonline: Wie können Verbraucher nach einem neuen Anbieter suchen?

Weinreuter: Mit Hilfe eines Preisrechners im Internet kann man sehr schnell einen Überblick über die individuellen Einsparmöglichkeiten bekommen, indem man die eigenen Verbrauchsdaten und die Postleitzahl eingibt. Wichtig dabei: Wählen Sie den bisherigen Versorger und das aktuelle Preismodell richtig aus, damit die möglichen Einsparungen im Vergleich dazu richtig berechnet werden.

Generell gilt: Man kann auch mit ein paar Klicks direkt online einen Vertrag abschließen. Hier empfiehlt es sich, zunächst die Angebote genau auch im Hinblick auf die Vertragsdetails wie Laufzeit und Kündigungsfrist zu vergleichen. Gründlichkeit geht immer vor Schnelligkeit.

 
 

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Internetvergleichsrechner

Bei den Rechnern im Internet sind neben der Eingabe der Verbrauchsdaten und der Postleitzahl verschiedene Voreinstellungen vorzunehmen, die die Auswahl der Angebote beeinflussen:

Tarife mit Vorauskasse:
Bei diesen Preismodellen wird nach Vertragsabschluss eine einmalige Vorauszahlung für das komplette Jahr fällig. Damit ist jedoch das Risiko verbunden, dass bei einer Insolvenz des Versorgers ein Gutteil des Geldes verloren geht. Daher sollte sich jeder überlegen, ob er dieses Risiko eingehen will.

Tarife mit Kaution: Bei diesen Preismodellen wird vor Lieferbeginn eine einmalige Kaution fällig, die nach Beendigung des Vertrages mit der letzten Abrechnung verrechnet beziehungsweise zurück erstattet wird. Von diesen Angeboten ist eher abzuraten, da es sich um ein zinsloses Darlehen an den Versorger handelt. Oft müssen Kunden längere Zeit auf die Rückerstattung warten.

Einmaliger Bonus: Einige Versorger zahlen einen einmaligen Bonus von bis zu 80 Euro, wenn man zu ihnen wechselt. Bei einem Preisvergleich sollte man diesen jedoch nicht berücksichtigen, da sonst der Vergleich ein etwas schiefes Bild ergibt.

Biogas- und Klimatarife: Einige wenige Versorger bieten Erdgas mit einem geringen Anteil an Biogas an, das aus land- und forstwirtschaftlichen Reststoffen erzeugt wird. Dieser Anteil ist damit annähernd klimaneutral. Bei Klimatarifen wird der CO2-Ausstoß, der mit der Bereitstellung und Verbrennung des Erdgases verbunden ist, an anderer Stelle durch internationale Klimaschutzprojekte wieder eingespart. Hierbei ist jedoch eine lückenlose Kontrolle und Zertifizierung wichtig.

Tarife mit Preisgarantie oder Preisfixierung: Bei einer Preisgarantie werden sämtliche Preiskomponenten (außer der Mehrwertsteuer) für einen vereinbarten Zeitraum festgeschrieben. Bei einer Preisfixierung werden alle Bestandteile außer sämtlichen Steuern und Abgaben festgeschrieben.

 
 

ZDFonline: Wie funktioniert der Wechsel?

 

Weinreuter: Nach Prüfung der Unterlagen und Auswahl eines Versorgers schickt man den ausgefüllten und unterzeichneten Liefervertrag an den neuen Versorger zurück oder schließt den Vertrag gleich per E-Mail ab. Gleichzeitig erteilt man eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit dem bisherigen Versorger. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Bankeinzug der Abschlagsbeträge ist zwar üblich, aber rechtlich nicht erforderlich.

 

Der neue Versorger übernimmt also alle weiteren Aufgaben zur Abwicklung des Wechsels wie Zählerablesung und Datenaustausch mit dem Netzbetreiber. Zur Sicherheit sollte man sich aber den Zählerstand zum Stichtag des Lieferbeginns notieren. Man erhält vom neuen Versorger eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss und den Lieferbeginn. Der bisherige Versorger schickt eine Bestätigung und eine Schlussrechnung.

 

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Neuer Vertrag

Laufzeit: In der Regel ist es empfehlenswert, sich maximal ein Jahr zu binden, damit man auf aktuelle Marktentwicklungen reagieren kann.

Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist sollte am besten nur einen Monat betragen; maximal drei Monate sind zulässig.

Preisgarantie: Im Moment kann es interessant sein, einen Vertrag mit Preisgarantie abzuschließen, da das Preisniveau nach Preissenkungen in 2009 relativ niedrig ist und nur ein Teil der Versorger zum Jahreswechsel die Preise angehoben hat. Im Laufe des Jahres ist aber wieder mit Preiserhöhungen zu rechnen, so dass ein Festpreis Vorteile bringen kann.

 

ZDFonline: Wann kann man wechseln?

Weinreuter: Bevor man sich zu einem Versorgerwechsel entschließt, sollte man prüfen, welche Laufzeit und welche Kündigungsfrist der laufende Vertrag hat. Viele Gaskunden haben einen so genannten Sondervertrag mit ihrem örtlichen Gasversorger mit definierter Laufzeit abgeschlossen, so dass man nicht zu jeder Zeit wechseln kann.

ZDFonline: Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Weinreuter: Bei Preiserhöhungen hat man in der Regel ein Sonderkündigungsrecht während des laufenden Vertrages. Dies ist oft vertraglich zugesichert. Sollte dies nicht der Fall sein, ergibt sich dieses Recht aus § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bei wichtigem Grund, wie etwa einer Preiserhöhung um 5 oder mehr Prozent. Bei einer Sonderkündigung ist es wichtig, schnell zu reagieren. Meist muss die Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Preisänderungsankündigung beim Versorger vorliegen. Daher sollte man in diesem Fall die Kündigung selbst vornehmen und nicht dem neuen Versorger überlassen. Man sollte aber dem neuen Versorger unbedingt mitteilen, dass man bereits selbst zu einem bestimmten Termin gekündigt hat.

 

ZDFonline: Was kann man tun, wenn der Wechsel sich massiv verzögert?

 

Weinreuter: Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur, sollte ein Versorgerwechsel innerhalb von maximal acht Wochen abgeschlossen sein. Erhält der Verbraucher nicht innerhalb einer angemessenen Frist von etwa zwei bis maximal vier Wochen eine Vertragsbestätigung, ist er nicht mehr an seinen Auftrag gebunden. Dann kann er entweder den neuen Versorger schriftlich mit Fristsetzung auffordern, eine Vertragsbestätigung vorzunehmen. Oder er teilt ihm schriftlich mit, dass er sich nicht mehr an seine Vertragserklärung gebunden fühlt. Also ein Rücktritt vorgenommen wird.

 

Geschieht trotz Vertragsbestätigung wochen- oder monatelang nichts, hat der Verbraucher verschiedene Möglichkeiten. Wurde ein fester Lieferbeginn zugesichert aber nicht eingehalten, kann man einen eventuellen Verzugsschaden, der sich aus den Mehrkosten beim bisherigen Versorger ergibt, geltend machen. Will man an dem geschlossenen Vertrag nicht mehr festhalten, sollte man zunächst den Versorger mit Fristsetzung auffordern, seiner Lieferverpflichtung nachzukommen. Kommt der Versorger dem nicht nach, kann der Kunde kündigen. Wurde ein einmaliger Sonderabschlag (Kaution) gezahlt, dann besteht ein Anspruch auf Rückzahlung. Der Versorger sollte schriftlich aufgefordert werden, die Anzahlung binnen einer Frist von zwei Wochen zu erstatten.

 

ZDFonline: Was passiert, wenn der Wechsel nicht funktioniert?

 

Weinreuter: Es kommt auf keinen Fall zu einer Versorgungseinstellung. Ist eine Kündigung beim bisherigen Anbieter wirksam erfolgt, fällt man dann in die so genannte Ersatzversorgung beim örtlichen Versorger, die jedoch vergleichsweise teuer ist. Man hat dann drei Monate Zeit, sich einen neuen Versorger zu suchen.

 

Unter Umständen kann man Schadensersatz für die entstandenen Mehrkosten in der Ersatzversorgung geltend machen. Dazu muss jedoch geklärt werden, wer dafür verantwortlich ist, dass der Wechsel nicht funktionierte. Hier sollte man sich zunächst an den ausgewählten neuen Versorger halten, da dieser mit der Abwicklung des Wechsels beauftragt war. Dieser muss die die Gründe für die Verzögerung oder den verhinderten Wechsel mitteilen.

 

ZDFonline: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen L-Gas und H-Gas?

 

Weinreuter: Bei Erdgas handelt es sich um ein "Naturprodukt", dessen chemische Zusammensetzung je nach Herkunft schwankt. Hauptbestandteil ist Methan, dessen Anteil zwischen 75 und 98 Prozent liegt. Der Rest besteht aus Propan, Butan und Eten. In Deutschland gibt es zwei Gasqualitäten - L-Gas und H-Gas -, die nach dem Brennwert (Energiegehalt) unterschieden werden.

 

H-Gas hat einen höheren Methangehalt und einen Brennwert zwischen 10 und 11,1 kWh pro Kubikmeter, während der Brennwert von L-Gas zwischen 8,2 und 9 kWh pro Kubikmeter liegt. Die Abrechnung von Erdgas erfolgt immer auf der Basis von kWh. Dazu erfolgt die Umrechnung der gemessenen Kubikmeter in kWh mit Hilfe eines Umrechnungsfaktors, in den neben dem Brennwert weitere Zustandsgrößen wie Druck und Temperatur eingehen.

 
 
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